Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Veranstalter

Veranstalter ist Lydia Domke, Inhaberin des „morimari Hundetrainings“ und des „morimari Hundeclubs“, nachstehend Fa. „Morimari- Hundetraining und Hundeclub“ genannt.


2. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Verträge mit unseren Kunden und Clubmitgliedern (nachstehend „der Auftraggeber“ genannt). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. Mit seiner Anmeldung bestätigt der Auftraggeber, die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Durch seine Unterschrift auf dem Trainingsvertrag sowie bei Teilnahme an Trainingseinheiten erkennt der Teilnehmer die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Unterschrift erfolgt vor der ersten Trainingseinheit.


3. Leistungsumfang

Das Clubmitglied kann im Rahmen der abgeschlossenen Vereinbarung und ohne Anspruch auf Teilnahme an bestimmten Kursen das Leistungsangebot der Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub innerhalb der Kurszeiten nach Maßgabe der vorhandenen Zeitpläne – (Änderungen vorbehalten) nutzen. Clubmitglieder können alle angebotenen Kurse und Veranstaltungen der Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub je nach Vorgabe beitragsfrei bzw. beitragsreduziert besuchen, sofern sie sich rechtzeitig (mindestens 24 h vor Beginn der Veranstaltung)
angemeldet haben. Änderungen der Öffnungs- und Kurszeiten bzw. des Leistungsangebotes behalten wir uns vor. An gesetzlichen Feiertagen und vom 4. Advent bis 05.01. des Folgejahres bleibt der Club geschlossen. Personelle und terminliche Änderungen bleiben der Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub vorbehalten und wirken sich nicht auf die Vertragsbedingungen aus. Wird es der Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, unmöglich Leistungen zu erbringen, hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz.


4. Bedingungen für die Mitgliedschaft und Vertragsgrundlagen

Grundvoraussetzung für eine Mitgliedschaft bei der Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub ist der Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages zu den dort definierten Vertragsbedingungen und gemäß den jeweils geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub. Die Clubmitgliedschaft gilt pro Person mit einem Hund und ist nicht übertragbar. Im Rahmen einer Mitgliedschaft kann eine weitere Person oder ein weiterer Hund der Familie/Lebensgemeinschaft angemeldet werden (siehe Leistungsverzeichnis der Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub). Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Volljährigkeit. Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können ausschließlich als ClubPlus-Mitglied angemeldet werden. Eine Teilnahme mit zwei Hunden an einer Übungsstunde ist nach Absprache möglich. Mit der Anmeldung nimmt der Auftraggeber der Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Inhaberin der Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Sofern die Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub auf Produkte und Dienstleistungen anderer Veranstalter oder Dienstleistungserbringer zurückgreift und insoweit als Vermittler tätig wird, akzeptiert der Auftraggeber die AGBs des jeweiligen Veranstalters / Dienstleisters. Die Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub wird im Einzelfall auf diesen Umstand hinweisen.


5. Vergütungen

Die Anmeldung zum Training verpflichtet zur Zahlung. Alle Preise in der aktuellen Preisliste sind Bruttopreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Leistungen werden entsprechend den gültigen Tarifen verrechnet. Die Mitgliedsbeiträge sowie sämtliche anfallenden Kosten werden nach Genehmigung monatlich mittels SEPA-Basis-Lastschriftverfahren im Voraus eingezogen. Bei nicht fristgerechter Bezahlung des Mitgliedsbeitrags ist die Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub von der Verpflichtung zu jeglicher Leistung frei. Entgelte für diverse bei der Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub erworbenen Waren und Dienstleistungen werden nach Rechnungslegung und Fälligkeit bei aktiviertem SEPA- Basis-Lastschriftverfahren ebenfalls vom Konto des Auftraggebers abgebucht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wegen streitiger Gewährleistungsansprüche die Gebühr zurückzuhalten oder mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.


6. Vertragsdauer

Alle Vertragsmodelle können bis drei Monaten vor Ende der gewählten Laufzeit, schriftlich gekündigt werden. Offene Beiträge können auch nach der Kündigung eingezogen werden. Die Mindestlaufzeit für die Clubmitgliedschaft beträgt 1 Monat und verlängert sich um die jeweils abgeschlossene Vertragsdauer automatisch, wenn nicht zwölf Wochen vor Vertragsende eine Kündigung erfolgt. Ausgenommen sind diverse Aktionszeiträume
(Testphase). Der Mitgliedsvertrag kann nach Berücksichtigung der jeweiligen Mindestlaufzeit von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Monatsletzten des dritten Monats ohne Angabe von Gründen aufgekündigt werden. Das Mitglied kann seine Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen nach Erstanmeldung ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die 30-tägige Frist beginnt mit Absenden bzw. der Abgabe des Antragsformulars an die Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub. Zur Wahrung der Widerrufsfrist gilt das Postaufgabedatum des eingeschriebenen Briefes. Werden Mitgliedsverträge innerhalb eines Zeitraumes, in dem Sonderkonditionen gewährt werden, aufgekündigt, so ist die Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub berechtigt, diese gewährten Nachlässe gesondert in Rechnung zu stellen. Die Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub behält sich vor, vom Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten, wenn der Auftraggeber das Training oder die Leistung bewusst stört, der Auftraggeber sich den Anweisungen des Trainers widersetzt oder sein Tier vorsätzlich misshandelt bzw. sich entgegen dem Tierschutzgesetz verhält. Bereits gezahlte Gebühren – auch für nicht in Anspruch genommene Leistungen - werden nicht erstattet. Bei Ausfall des Trainers kann kein Ersatz für die ausgefallenen Angebote gestellt werden.


7. Gewährleistung und Schadenersatz

Die Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt und Naturereignisse sowie sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse oder auf nicht schuldhaft verursachte, technische Störungen, etwa des EDV- Systems, zurückzuführen sind. Für Buchungskosten bzw. Anreisekosten, die dem Teilnehmer im Falle einer Absage eines Seminars durch die Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub entstanden sind, kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung des Clubmitgliedes. Die Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub und deren Trainer haften nicht für Schäden an Mensch oder Tier. Der Auftraggeber haftet für die von sich und / oder seinem Hund verursachten Schäden, auch wenn er auf Veranlassung des Trainers handelt. Die Haftung wird ausgeschlossen für Schäden, die durch Dritte und / oder deren Hunde verursacht werden. Die Teilnahme an den Trainingsstunden erfolgt auf eigenes Risiko. Jegliche Begleitperson ist durch die / den Teilnehmer/in von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings- Spiel- und Beratungsstunden oder Prüfungen erfolgt auf eigenes Risiko. Auf dem gesamten Firmengelände gilt die StVO. Für jegliche Unfälle haftet die Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub nicht. (Eingeschränkter Winterdienst). Die Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden und nur im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung.


8. Schutzimpfungen und Krankheiten

Der Auftraggeber erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen aktuellen Impfschutz verfügt. Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen aktuellen (bei Welpen: altersgemäß) Impfschutz verfügen. Der Auftraggeber versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Unaufgefordert hat der Auftraggeber Impfpass, Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vor der ersten Trainingseinheit vorzuzeigen bzw per Mail einen Nachweis an die Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub zu übermitteln.


9. Bild- und Tonmaterial

Alle Bild- und Tonträger, die durch den Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Training erstellt werden bzw. wurden, dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub weder ganz noch teilweise veröffentlicht werden. Die Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub kann eine unentgeltliche Kopie der angefertigten Bild- und Tonträger verlangen. Alle Bild- und Tonträger können zu Veröffentlichungszwecken, PR- Maßnahmen oder im Rahmen der Ausbildung ohne vorherige Absprache von der Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub genutzt werden.


10. Absage von Kursen / Seminaren durch die Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub


Die Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub behält sich vor, fortlaufende Kurs / Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl aus dem Programm zu nehmen bzw. angemessen zu kürzen. Die Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub behält sich vor, in dringenden Fällen Trainingsstunden abzusagen. Bei einer Absage durch den Auftraggeber weniger als 24 Stunden vor dem Beginn einer Leistung ist die Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub berechtigt, dem Teilnehmer 50% der Höhe der für die Dienstleistung anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.


11. Vorträge, Tages-, Halbtags- oder Wochenendseminare

Die Anmeldungen zu Vorträgen, Tages-, Halbtags- oder Wochenendseminaren werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Da jeweils nur eine begrenzte Anzahl an Teilnehmerplätzen zur Verfügung steht, kann nicht gewährleistet werden, dass jede Anmeldung berücksichtigt wird. Die Teilnahme an einem Seminar / Vortrag geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung. Das im Rahmen der Veranstaltung durch die Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub angefertigte Videomaterial darf zur öffentlichen Vorführung gezeigt und besprochen werden. Die Wort- und Bildrechte aller Video- und Tonaufnahmen gehen auf die Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub über. Bei einer Absage durch den Auftraggeber weniger als 4 Wochen vor dem Beginn einer Leistung ist die Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub berechtigt, dem Teilnehmer 100% der Höhe der für die Dienstleistung anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen, dh. die Seminargebühren sind komplett zu entrichten, wenn kurzfristig von seiten des Auftraggebers storniert wird.


12. Mitwirkungspflicht der Teilnehmer

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Trainers oder Prüfers Folge zu leisten und entsprechend dem Ausbildungsziel aktiv mitzuwirken. Wird den Anweisungen des Trainers wiederholt nicht Folge geleistet, behält sich die Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub. vor, das Mitglied vom laufenden Unterricht auszuschließen bzw. den Vertrag mit dem Mitglied fristlos zu kündigen. Die fristlose Kündigung kann mündlich durch den jeweiligen Trainer oder schriftlich bzw. fernmündlich durch die Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub erfolgen. Eine schriftliche Kündigung wird vonseiten der Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub nachgereicht. Eine Rückvergütung der Gebühr erfolgt nicht. Eine Erfolgsgarantie des Trainings wird nicht gegeben, da der Erfolg des Trainings maßgeblich vom Teilnehmer selbst abhängt. Die Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub und / oder deren Trainer sind berechtigt, bei 

Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, dem Mitglied eine andere Gruppe zuzuweisen bzw. auf ausreichende Sicherung zu bestehen (Maulkorb, Abstand etc.). Chronische Erkrankungen sind bei Ausbildungsbeginn der Trainerin / dem Trainer mitzuteilen. Das Mitglied ist ebenfalls verpflichtet, die Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub und / oder deren Trainer über Läufigkeit, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der Trainingsstunde zu informieren. Es werden im Umgang mit dem Hund keine Würge- und
Stachelhals-bänder oder sonstige Hilfsmittel, die eine nicht artgerechte Haltung des Tieres darstellen bzw. tierschutzrelevant sind, akzeptiert.


13. Dauer des Unterrichts

Eine Trainingsstunde im Gruppenunterricht dauert 60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Verminderung der Vergütung. Die Fa. morimari Hundetraining & Hundeclub behält sich vor die Trainingszeit individuell zu verkürzen, sofern es trifftige Gründe dafür gibt.


14. Datenschutz und Datensicherheit

Die Erhebung der personenbezogenen Daten im Trainingsvertrag mit „Morimari Hundetraining & Hundeclub“ werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigung erhoben und sind erforderlich, um die Durchführung des Vertragsgegenstandes gewährleisten zu können. Mit ihrer Unterschrift erklärt der Kunde sein Einverständnis zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten zu folgenden Zwecken:
• Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer i. S. d. Trainingsvertrags
• Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon, Kurznachricht zum Zwecke der Terminabsprachen sowie Dokumentenübermittlung zu Vertragszwecken
Der Auftragnehmer kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten, die Einschränkung der Verarbeitung oder die Löschung verlangen sowie sein Recht auf Datenübertragung geltend machen. Diese Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf bewirkt, dass die personenbezogenen Daten ab dem Zeitpunkt des Widerrufes nicht mehr verarbeitet werden. Der Auftraggeber muss sich hierzu an die im Impressum angegebene Adresse wenden. Die Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub verpflichtet sich gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit. Personenbezogene Daten werden ohne das ausdrückliche schriftliche Einverständnis nicht an Dritte weitergeleitet. Das Unterzeichnen einer Schweigepflichts- Entbindung kann sinnvoll sein, wenn mit dem behandelnden Tierarzt oder anderen relevanten Berufsgruppen Rücksprache gehalten werden muss oder ein Trainerwechsel z.B. aufgrund des Umzugs in eine andere Stadt ansteht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bestehende Kenn- und Passwörter geheim zu halten.


15. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Klauseln aus diesem Vertrag rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Die Fa. Morimari Hundetraining & Hundeclub und der Auftraggeber werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.


16. Vorbehalt

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Gerichtsstand ist Lübeck
Angaben zur Firma
Lydia Domke
Morimari Hundetraining & Hundeclub
Ruppersdorf 39a, 23626 Ratekau. USt-IdNr.

 

 
 
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